Kassenverrechnung

Zu beachten:

Für die Heilmassage benötigen Sie einen ärztlichen Verordnungsschein Ihres Hausarztes. Die Verordnung muss neben der Bewilligung Ihres Versicherungsträgers auch Ihre persönlichen Daten, eine medizinische Diagnose und die Anzahl der Therapieeinheiten enthalten. 

Nach Beendigung der Behandlung und nach vorheriger Bewilligung ihrer Krankenkasse, besteht die Möglichkeit, die Honorarnote einzureichen und einen Teil refundiert zu bekommen.Entsprechende Zusatzversicherungen decken den Differenzbetrag meistens ab. Alternative Behandlungsmethoden (Fußreflex und Akupunktur-Meridian-Massage uvm. ...) werden auch von vielen Zusatzversicherungen zum Teil rückvergütet.
© 2016-2022 Heilmassage-Praxis Renate Brandstetter, Weberberg 50, 4076 St. Marienkirchen / P.
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